Sollte der Landwirt betrogen werden?
wir berichteten bereits über diesen Fall. Die Gemeinde wollte von einem Landwirt ein Grundstück kaufen, das sie für die Bebaubarkeit des Gewerbegebiets dringend benötigt. Der Landwirt hatte seine Bedingungen zum Preis und zum Bebauungsplan des Gewerbegebiets in den Vertrag eingebracht. Die Gemeinde änderte aber danach den Plan entgegen den Bedingungen und erklärte gegenüber dem Notar dennoch, die Bedingungen seien erfüllt. Geschah das in betrügerischer Absicht? Lesen Sie selbst den gesamten Sachverhalt, wie ihn die 7.Kammer des Zivilgerichts beim Landgericht festgestellt hat. Das Gericht sagt, es sei "unschwer" zu erkennen gewesen, dass die Bedingungen nicht erfüllt wären. Notar Friedrich aus Schwarzenbek wollte dennoch den Vertrag durchziehen und der Gemeinde das Eigentum verschaffen. Der Landwirt erhob Notarbeschwerde. Das Ergebnis: Dem Notar wurde die weitere Abwicklung untersagt. Wer ist verantwortlich dafür, dass dem Notar wider besseres Wissen mitgeteilt wurde, die Bedingungen seien erfüllt? Lesen Sie hier das gesamte Urteil.
Wieder mal glaubten SPD und GuD mit der Bauleitplanung selbst bestimmen zu können, was rechtens ist. Sie wollten dem Landwirt eine Erschließung (plus Kosten) aufzwingen, die er nicht brauchte und die er deshalb auch nicht haben wollte. Die unnötige Erschließung hätte ihn nämlich den Kaufpreis des Grundstücks gekostet. SPD und GuD rechneten damit, dass der Landwirt weder die Kenntnisse, die Zeit noch die Mittel habe, sich zur Wehr zu setzen. Der Landwirt hatte gerade seine Milchviehhaltung aufgegeben und war dabei, seinen Hof umzutrukturieren. Man rechnete wohl damit, dass dies seine Kräfte bindete. Alle Ratschläge und Hinweise durch die CDU in der Sitzung der GV am 13.12.2011 wurden großmäulig von Frau Falkenberg als sinnlose Befürchtung zurückgewiesen. Gemeindevertreter Dassau, der sonst nur wenig zu sagen weiß: Wir wissen das und wollen es nicht mehr hören. Frau Falkenberg: Ich habe mit dem Landwirt alles besprochen. Er kann doch nicht mehr verlangen, als ich zu geben bereit bin!
Frau Falkenberg, obwohl blutiger Laie, ohne Berufserfahrung und Diensteifer ist das Bürgermeisteramt offensichtlich zu Kopf gestiegen. Sie meint, das BGB gilt nicht für sie. Der Landwirt dürfte sich mit diesen Leuten wohl kaum noch ohne Rechtsanwalt an einen Tisch setzen wollen. Die Skating-Bahn wird Frau Falkenberg auch nicht kaufen können. Das ist allerdings das einzig erfreuliche an diesem Geschehen.
Ohne Not haben SPD und GuD die Entwicklung des Gewerbegebietes an die Wand gefahren.
ihm dabei. Die CDU hat sich gegen diese Tendenz gewehrt und sich für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung eingesetzt. Was man schon immer ahnen konnte, ist jetzt iamtlich. SPD, Grüne und SSW wollen die kleinen Gemeinden abschaffen und neue Einheiten mit mindestens 8000 Einwohnern bilden.
geschlossen werden musste. Jugendliche sind daher aus der TuS ausgetreten und spielen nun in den Nachbargemeinden. Die CDU hat seit Jahren gefordert, die Nutzung des alten Sportplatzes durch einen Kunstrasen zu erleichtern. Das ist nicht ganz billig, aber es hat den Vorteil, dass der Kunstrasen durch häufigen Sportbetrieb nicht ruiniert wird.
gegen die Verschandelung und Zerstörung der Landschaft, gegen Flächenverbrauch und Belästigungen durch Schlagschatten und Dauergeräusche. Daran ändert auch nichts, dass sich die Anlagen nun als "Bürgerwindparks" bezeichnen sollen. Richtig ist allerdings: Die Investitionskosten werden tatsächlich von den Bürgern bezahlt. 
gemeindlichen Kindergartens ein. Bei näherer Prüfung stellte sich aber schon nach wenigen Tagen heraus, an den Vorwürfen war nichts dran. Die beschwerdeführenden Eltern hatten ihre Kinder schon lange nicht mehr in der Kita. Wegen fehlender Beitragszahlung waren sie ausgeschlossen worden. Die Beschwerdebriefe wollte der Kreis nicht aushändigen.
GuD und SPD hatten südlich der Bundesstr. 207 ein abenteuerliches Bauprojekt losgetreten. Nun ist zu hören, der Hauptinvestor zieht sich zurück.
neuen Regelung in der Gemeindeordnung ist jetzt sichergestellt, dass die Öffentlichkeit nicht mehr pauschal und ohne triftigen Grund ausgeschlossen werden kann. Zu jedem Punkt ist der Ausschluss der öffentlichkeit ausdrücklich zu beschließen. "Wir (gemeint war Wir in Börnsen) werden das nicht so machen! Wir bleiben bei der alten Regelung" tönte Amtsvorsteher Heisch in der Sitzung des Amtsausschusses am 27.3.2012. Allgemein nennt man eine solche Handhabung des Gesetzes Rechtsbeugung.
DU sich nicht an den LBV wenden dürfte und dass der LBV der CDU die Anfrage nicht beantworten durfte. Der Mitarbeiterin des LBV habe sie dazu mal gehörig die Meinung gesagt. Wir finden das eher peinlich. Frau Falkenberg hat scheinbar das rechte Maß im Auftritt verloren.
Verdacht geraten ist, dass eine Mobbingsituation unter den Mitarbeiterinnen herrscht. Dieses wurde mir von
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.